Die optimale Heizung
für Ihr Zuhause

Heizungen von Barella sorgen für angenehme und geregelte Temperaturen an jedem Tag des Jahres

Gemeinsam mit Ihnen planen wir die für Sie optimale Heizungsanlage. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf optimale Energienutzung, Emissionsarmut und maximale Wirtschaftlichkeit. Unsere Techniker und Ingenieure beraten Sie professionell bei der Auswahl des für Sie passenden Heizsystems und garantieren Ihnen durch den fachgerechten Einbau und die regelmäßige Wartung einen zuverlässigen Betrieb an jedem Tag des Jahres.

Lüften und heizen Sie klimafreundlich mit Geld vom Staat.
Beim Heizen und Lüften ist mehr Einsparungspotenzial drin, als Sie vielleicht auf den ersten Blick vermuten. Ihre Betriebskosten für Heizung und Warmwasser können Sie mit neuester Technologie im Keller, auf dem Dach oder im Garten spürbar senken. So leisten Sie gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Sie wollen wissen, welche Heizung am besten zu Ihnen passt? Wir beraten Sie gerne.

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen klimafreundlichen Heizsystemen

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WÄRMEPUMPE

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BIOMASSENHEIZUNG

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GEBÄUDE-/WÄRMENETZ

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SOLARTHERMIE

in Kombination mit ihrer Gas-/Öl oder Biomasseanlage

Nutzen Sie unseren Wärmepumpen-Konfigurator.
Finden Sie heraus, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist.

Haben Sie Interesse?
Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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IHRE EXISTIERENDE GASTHERME funktioniert und sie wollen aktuell keinen Heizungstausch vornehmen

Für existierende Gebäude existiert kein Handlungsdruck, denn hier greift Bestandsschutz bis 2045 – es sei denn die Heizung ist über 30 Jahre alt oder geht irreparabel kaputt.

Die Vorgaben bei der Neuinstallation von (z.B. irreparablen) Heizungen hängt dann von der Wärmeplanung Ihrer Kommune ab. Ihre Kommune ist verpflichtet, bis Mitte 2026 (> 100.000 Einwohner) bzw. Mitte 2028 (<100.000 Einwohner) einen kommunalen Wärmeplan für den Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes zu erstellen. Wurde noch keine Planung verabschiedet, dürfen Sie weiterhin unter Bedingungen eine Gasheizung einbauen lassen. In diesem Fall muss diese ab 2029 mit 15 % und ab 2035 mit 30 % Biogas oder Wasserstoffanteil betrieben werden. Liegt hingegen die kommunale Wärmeplanung vor, ist eine Übergangsfrist von maximal 5 Jahren möglich, bevor Sie eine Heizungsanlage mit 65 % Erneuerbare Energie Anteil einbauen müssen, zum Beispiel Wärmepumpe, Biomasse oder Stromdirektheizung.

Lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie nicht in Zugzwang kommen. Verlängern Sie die Lebensdauer und erhöhen Sie die Effizienz ihrer existierenden Heizanlage mit einem Wartungs- oder Reparaturvertrag.

Für uns kommt es darauf an, dass wir Ihren Energieumbau so vornehmen, wie er zu Ihnen passt.

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